Unsere

Allgemeinen
Geschäfts­bedingungen

Fassung September 2018

Die nachstehenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem gesetzlichen Verteter der jeweiligen Teilnehmer/Teilnehmerin und dem Tanzstudio Mackh (nachfolgend als Tanzstudio bezeichnet). Maßgeblich ist jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1. Beginn und Dauer des Schuljahres
1.1

Das jeweilige Schuljahr dauert 10 Monate und beginnt eine Woche nach dem Volksschulbeginn in Kärnten und endet am 09.Juli.

1.2

An Sonn- und Feiertagen, Fenstertagen und während der gesetzlichen Schulferien entfällt der Unterricht ohne Ersatz.

2. Bezahlung und Probemonat
2.1

Die Unterrichtsgebühr ist 10 mal jährlich, beginnend mit Oktober jeweils am 1. des Monats zubezahlen. Am 1.Oktober ist der der erste Betrag fällig. Die Unterrichtsgebühr ist so rechtzeitig auf das Konto des Tanzstudios zu überweisen, dass dieses spätestens am 5. eines jeden Monats darüber verfügen kann. Barzahlungen werden per Trimester (1 x 4 und 2 x 3 Monate) verrechnet. Die jeweilige Unterrichtsgebühr ist den Anmeldeunterlagen zu entnehmen.

2.2

Bei einem neu eintretenden Teilnehmer wird der erste Monat als Probemonat vereinbart,welcher im Voraus zu bezahlen ist. Das Probemonat endet nach Ablauf desselbigen automatisch und bedarf lediglich einer schriftlichen Information, keiner separaten Kündigung. Sollte der Teilnehmer das restliche Schuljahr in Anspruch nehmen wollen, so hat dieser sowohl die Unterrichtsgebühr (Punkt 2.1) aliquot dem restlichen Schuljahr entsprechend als auch die Einschreibgebühr (Punkt 2.4) zuleisten.

2.3

Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 8% vereinbart.
Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Teilnehmer verpflichtet, demTanzstudio sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassso-Büros zu refundieren.

Sofern das Tanzstudio das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Teilnehmer proerfolgter Mahnung zuzüglich zu den anfallenden Zinsen und Kosten einen Betragvon EUR 10,00 zu bezahlen. Anfallende Bankspesen bei nicht möglichem SEPA-Einzug werden ebefalls in Rechnung gestellt.

2.4

Die Einschreibegebühr ist lediglich einmalig pro Teilnehmer/Teilnehmerin nach Ablauf des Probemonats zu bezahlen.

2.5

Für die Schlussaufführung ist pro Schüler ein Unkostenbeitrag von €25.- zu bezahlen.

2.6

Das Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.

2.7

Für Geschwister gilt eine Ermäßigung von 10 % pro Kind.

3. Kursleitung
3.1

Dem Lehrer obliegt die Leitung des Kurses. Ihm ist die Kurseinteilung seiner Schüler nach eigenem Ermessen vorbehalten.

3.2

Schüler, die durch ihr Verhalten den Schulbetrieb stören, können vom Lehrer vom Unterricht des restlichen Schuljahres ausgeschlossen werden.

3.3

Die Teilnahme an der Schlussaufführung wird vorausgesetzt. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, ist eine schriftliche Verständigung spätestens 1 Monat vor der Schlussaufführung erforderlich. Bei nicht fristgerechter oder unterlassener Verständigung ist jedenfalls der Unkostenbeitrag für die Schlussaufführung nach 2.5 zu bezahlen.

3.4

Im Falle eines Lockdowns, wird der Unterricht via Videos vermittelt. Der Kursbeitrag wird in diesem Fall und für diese Zeit um 30% reduziert. Bei Kündigung gelten die normalen Stornobedingungen nach 5.1.

4. Aufsicht und Haftung
4.1

Dem Lehrer obliegt die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmer lediglich während des Unterrichts im Saal sowie bei allfälligen Auftritten. Davor und danach haften die Eltern als Aufsichtspflichtige für ihre Kinder.

5. Kündigung und Stornogebühr
5.1

Während des laufenden Schuljahres kann das Vertragsverhältnis nur schriftlich unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

5.2

Bei Kündigung durch den Teilnehmer ist eine Stornogebühr im Ausmaß der Unterrichtsgebühr für den Zeitraum von drei Monaten (Dauer der Kündigungsfrist) zu bezahlen. Nach erfolgter Kündigung ist eine Teilnahme am Unterricht für das restliche Jahr nicht mehr möglich.

5.3

Die Anmeldung am Unterricht bleibt für das Folgejahr aufrecht, sofern derTeilnehmer nicht bis zum 1. Juli schriftlich kündigt. In diesem Fall entfälltdie Stornogebühr nach 5.2.

6. Schadenersatz­ansprüche
6.1

Die Teilnahme am Tanzunterricht sowie der Besuch der Kursräume erfolgt aufeigene Gefahr. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Tanzstudio sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Personals zurückgehen. Für Personen oder Sachschäden, die nicht vom Tanzstudio verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. 6.2
Für Garderobe und mit gebrachte Gegenstände wird keine Haftungübernommen.

7. Schluss­bestimmungen
7.1

Sondervereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich getroffen werden.

7.2

Bei Unwirksamkeit oder Unmöglichkeit eines Vertragspunktes wird die Wirksamkeit der restlichen Vertragspunkte nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, derartige Bestimmungen so auszulegen, dass dem wirtschaftlichen Zweck der einzelnen Vertragspunkte entsprochen wird bzw. wirksame oder durchführbare Bestimmungen an die Stelle der unwirksamen oderundurchführbaren Bestimmung treten, wodurch den wirtschaftlichen oder ideellen Vorstellungen entsprochen wird.

7.3

Die in einem Kurs oder bei allfälligen Auftritten erworbenen und erlernten Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren, Choreographien usw. sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe anDritte, insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, Auftritte entgeltlich oder unentgeltlich, ist untersagt.

7.4

Das Tanzstudio behält sich das Recht vor, Kurse zusammenzulegen oder nachvorheriger Verständigung der Kursteilnehmer auch abzusagen, wenn beispielsweise die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wurde.

7.5

Kursteilnehmer haften für die durch sie verursachte Beschädigung an Sachen und Räumen des Tanzstudios oder des angemieteten Veranstaltungsortes.

7.6

Das Tanzstudio behält sich das Recht vor, während der Kurse oder im Rahmen von Veranstaltungen zu filmen oder zu fotografieren und dieses Bildmaterial auf seiner Homepage oder in Werbematerialen zu veröffentlichen.

7.7

Der Teilnehmer erteilt seine Zustimmung, dass die im Anmeldeformular angeführten personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Tanzstudio automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.

7.8

Auf alle Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Sachrecht anzuwenden.
Für gerichtliche Auseinandersetzungen aus den Verträgen mit dem Tanzstudio wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt vereinbart.

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